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Der Gesetzgeber sieht auch für bilanzierte Diäten und Nahrungsergänzungsmittel, ähnlich wie bei Arzneimitteln, Beschränkungen in der Weitergabe von bestimmten Informationen vor. Obwohl die PASCOE VITAL GmbH keine Arzneimittel herstellt oder vertreibt, soll der gesetzlichen Vorgabe Sorge getragen werden. Analog des Heilmittelwerbegesetzes erhalten daher nur Personen zum Fachkreisbereich Zugang, die die Anforderungen des § 2 HWG erfüllen.
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Seitenabruf: 21.11.2008 23:21:11
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